Wasserschäden kosten nicht nur Nerven

Wir sind da wenn es an Ihre Existenz geht

Stoppen Sie Ihre Risiken rechtzeitig

Hochwasser und Überschwemmung sind unser Spezialgebiet

Mit uns steht Ihnen das Wasser nicht bis zum Hals

 

Wir geben Ihnen Sicherheit in stürmischen Zeiten

Absicherung mit System

Vertrauen Sie uns und gehen Sie nicht aufs Glatteis

Ihre Familie in guten Händen

Auch Ihre Wasserleitung hat mal einen schlechten Tag

Sicherheit für Ihr Hab & Gut

Schutz in rauhen Zeiten

 

Überspannung & Blitzschlag kennen kein Backup

Ihre Felder haben kein Dach

2.636.468 Verkehrsunfälle in 2018

 

 

Knochenbrüche müssen richtig versorgt werden

Während des Urlaubs in Spanien...

 

 

 


News-Archiv | Artikel vom 26.02.2025

Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird Pflicht

Jedes Jahr wechseln die Kenn­zeichenfarben für versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Mopeds, E-Roller oder S-Pedelecs. Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Schilder ihre Gültigkeit. Ohne das neue grüne Kenn­zeichen drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die grüne Plakette deckt wie gewohnt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht ab. Wer Diebstähle oder Unfallschäden absichern möchte, kann seinen Schutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern.

Alternative: Folie statt Blech
Einige Versicherer bieten als umweltfreundliche Alternative Kenn­zeichen aus Klebefolie an. Diese wird jährlich erneuert und auf einer Kunststoffplatte befestigt, die dauerhaft am Fahrzeug verbleibt. Das reduziert nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand beim Wechsel und vereinfacht einen postalischen Versand.

Welche Daten werden benötigt?

  • Persönliche Daten
  • Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer
  • Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
  • Name des Herstellers

Mit diesen Angaben kann das Kenn­zeichen schnell und unkompliziert beantragt werden.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kenn­zeichen?

  • Mopeds, Mofas, Quads und Trikes (bis 50 ccm und max. 45 km/h, DDR-Modelle bis 60 km/h)
  • E-Roller und Microcars (bis 45 km/h)
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorleistung bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle
  • Segways und E-Scooter mit Versicherungsplakette



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